Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Solarstrom für Mehrfamilienhäuser
Ob als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, Wohnbaugenossenschaft oder Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern – mit einer eigenen Solaranlage leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, Sie haben auch verschiedene Möglichkeiten, vom eigenen Solarstrom zu profitieren. Als Ihr Energieversorger unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und der Abrechnung dieses Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.
Um einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen zu dürfen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der produzierte Solarstrom muss vor Ort verbraucht werden.
- Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Netzanschlusskapazität ausmachen. Ob dies der Fall ist, können Sie mit Ihrem Elektroinstallateur abklären.
- Alle ZEV-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt. Sie teilen uns im Rahmen des ZEV-Gesuchs gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur mit, falls mehrere Anschlüsse vorhanden sind, und wir kümmern uns um den Rest.
Unsere ZEV-Produkte
ZEV Comfort: Wir messen und rechnen für Sie ab
Wir von der EVN sind für den Hauptzähler und die Zähler der einzelnen Wohnungen verantwortlich. Und wir übernehmen die gesamte Abrechnung für die einzelnen ZEV-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer auf Basis ihres effektiven Stromverbrauchs und stellen ihnen die Rechnungen direkt zu. Die ZEV-Vertretung erhält zudem die Abrechnung der Hauptmessung, die Gebührenabrechnung und die Vergütung für den Solarstrom, den sie ins Netz eingespiesen haben.
Leistungen EVN
- Messung und Abrechnung Hauptzähler
- Messung und Abrechnung aller ZEV-Teilnehmenden
- Berechnung und Auszahlung ZEV Überschuss (HZ)
Aufgaben ZEV-Vertretung
- Abrechnung/Verwaltung Gebühren und Überschuss
Gebühren
Für ZEV-Vertretung
- Einrichtegebühr bis 8 Teilnehmer: CHF 300.- (einmalig)
- Jeder zusätzliche Teilnehmer: CHF 50.- (einmalig)
- Abrechnungsdienstleistung pro ZEV-Teilnehmerzähler: CHF 30.- (pro Jahr)
- Bei Wechsel des Produkts auf Basic
- Einrichtegebühr bis 8 Teilnehmer: CHF 100.- (einmalig)
- Jeder zusätzliche Teilnehmer: CHF 10.- (einmalig)
Für ZEV-Teilnehmende
- Grundgebühr pro ZEV-Teilnehmerzähler Direktmessung bis 80 A: CHF 90.- (pro Jahr) oder
- Wandlermessung ab 80 A: CHF 300.- (pro Jahr)
Strompreise ZEV Comfort
Der Strompreis für ZEV Comfort-Kunden und -Kundinnen entspricht den Tarifen der EVN. Dieser enthält den Preis für die bezogene Energie, die Netznutzung und weitere Abgaben – und besteht aus vier Preisansätzen: Vom 1. Oktober bis 31. März gilt der Wintertarif und in der anderen Jahreshälfte der Sommertarif. Von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gilt der Hochtarif und sonst der Niedertarif.
Die ZEV-Vertretung hat die Möglichkeit, Gewinne aus der Eigenproduktion in die Tarife der ZEV-Teilnehmenden aufzunehmen und einen Rabatt auf den Hochtarif zu gewähren.
- 01.01.2024-31.12.2024
- HT Winter 32.27 Rp./kWh
- NT Winter 28.72 Rp./kWh
- HT Sommer 24.92 Rp./kWh
- NT Sommer 23.42 Rp./kWh
- 01.01.2025-31.12.2025
- HT Winter 29.55 Rp./kWh
- NT Winter 26.60 Rp./kWh
- HT Sommer 23.95 Rp./kWh
- NT Sommer 22.50 Rp./kWh
ZEV Basic: Wir messen und Sie rechnen ab
Auch beim Produkt ZEV Basic sind wir von der EVN für den Hauptzähler und die Zähler der einzelnen Wohnungen verantwortlich. Die ZEV-Vertretung erhält von uns die Hauptabrechnung über die Überschussproduktion und den Gesamtverbrauch der Liegenschaft (Hauptzähler) sowie die Verbrauchsdaten der einzelnen ZEV-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer. Die Abrechnung für die einzelnen Teilnehmenden erstellt sie selbst.
Leistungen EVN
- Messung und Abrechnung Hauptzähler
- Messung aller ZEV-Teilnehmenden
Aufgaben ZEV-Vertretung
- Individuelle Abrechnung aller ZEV-Teilnehmenden
- Abrechnung/Verwaltung Gebühren und Überschuss
Gebühren
Für ZEV-Vertretung
- Einrichtegebühr bis 8 Teilnehmer: CHF 300.- (einmalig)
- Jeder zusätzliche Teilnehmer: CHF 50.- (einmalig)
- Bei Wechsel des Produkts auf Comfort
- Einrichtegebühr bis 8 Teilnehmer: CHF 100.- (einmalig)
- Jeder zusätzliche Teilnehmer: CHF 10.- (einmalig)
Für ZEV-Teilnehmende
- Grundgebühr pro ZEV-Teilnehmerzähler Direktmessung bis 80 A: CHF 70.- (pro Jahr) oder
- Wandlermessung ab 80 A: CHF 270.- (pro Jahr)
Strompreise ZEV Basic
Unsere Abrechnungsdienstleistung umfasst nur die Abrechnung am Hauptzähler. Für diesen gelten die Tarife der EVN. Grundsätzlich dürfen die Tarife, die die ZEV-Vertretung den ZEV-Teilnehmenden weiterverrechnet, nicht höher sein als diese Tarife an der Hauptmessung.
ZEV Self: Sie messen und rechnen selber ab
Wir von der EVN sind ausschliesslich für den Hauptzähler verantwortlich. Die ZEV-Vertretung der Liegenschaft erhält von uns eine Hauptabrechnung über die Überschussproduktion und den Gesamtverbrauch der Liegenschaft (Hauptzähler). Für die Installation der Messgeräte für die einzelnen Wohnungen (inkl. Sicherstellung der Eichvorgaben METAS und periodische Kontrollen) und Abrechnungen innerhalb der Gemeinschaft ist diese selbst verantwortlich.
Leistungen EVN
- Messung und Abrechnung Hauptzähler
Aufgaben ZEV-Vertretung
- Interne Messungen
- Einhaltung der periodischen Kontrollen
- Interne Abrechnungen für die einzelnen ZEV-Teilnehmenden
Strompreise ZEV Self
Unsere Abrechnungsdienstleistung umfasst nur die Abrechnung am Hauptzähler. Für diesen gelten die Tarife der EVN. Grundsätzlich dürfen die Tarife, die die ZEV-Vertretung den ZEV-Teilnehmenden weiterverrechnet, nicht höher sein als diese Tarife an der Hauptmessung.
ZEV-Gesuch einreichen
Damit wir in Ihrem Gebäude einen ZEV einrichten können, braucht es einen sogenannten Rahmenvertrag. Diesen können Sie ganz einfach über den untenstehenden Link herunterladen und gemeinsam mit dem Installateur Ihrer Solaranlage ausfüllen.
Checkliste zum ZEV-Rahmenvertrag
1) Gewünschtes Produkt auswählen
2) Vertreter/in ZEV auswählen
Bitte geben Sie hier die Kontaktdaten jener Person an, die die Eigenverbrauchsgemeinschaft gegenüber der EVN vertreten wird.
3) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Bitte geben Sie hier die Anzahl ZEV-Teilnehmenden an sowie die genaue Bezeichnung und Adresse des Objekts.
4) Beilagen
Anhang 1: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bitte legen Sie dem Rahmenvertrag pro ZEV-Teilnehmerin und -Teilnehmer ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular bei.
- Anhang 2: Messanordnung
Dies ist eine Aufgabe für den Elektroinstallateur. Er kümmert sich um die Messanordnung – diese ist meist ein Schema mit Angabe der Zählernummer mit Meteringcode, der Anschlussleistungen Teilnehmer ZEV, der Anschlusssicherungen Nicht-Teilnehmer ZEV, der Anschlusssicherung Hausanschluss und der normierten Gleichstrom-Spitzenleistung (kWp) der PV-Anlage.Auch diese Messanordnung muss dem Rahmenvertrag beigelegt werden. - Anhang 3: Grundbuchauszug
Bitte legen Sie dem Rahmenvertrag auch einen Grundbuchauszug bei. Dieser sollte höchstens ein Jahr alt sein. Mit dem Grundbuchauszug kann geprüft werden, ob die Eigentümerinnen und Eigentümer korrekt aufgeführt und berechtigt sind, einen ZEV zu bilden.
5) Rahmenvertrag unterzeichnen und einreichen
Bitte unterzeichnen Sie den Rahmenvertrag auf der letzten Seite und übergeben Sie diesen Ihrem Elektroinstallateur. Er wird den Rahmenvertrag zusammen mit allen Anhängen und dem dazugehörenden Installationsgesuch bei uns einreichen.
BITTE BEACHTEN SIE: Es werden nur ZEV-Anträge behandelt, die vollständig und zusammen mit dem Installationsgesuch eingereicht wurden.
VED-Kundencenter
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
027 945 75 30 oder kundendienst@evwr.ch